Björn Wolke - Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Nordhessen und Südniedersachsen!
Björn Wolke – Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Nordhessen und Südniedersachsen!

KRANKENVERSICHERUNG IST PFLICHT
Seit 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht grundsätzlich für alle – also ganz und gar unabhängig von der Personen- bzw. Berufsgruppe. Unversicherten drohen seither empfindliche Nachforderungen auch für leistungsfreie Zeiträume. Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist nur in klar definierten Ausnahmesituationen zulässig, der Wechsel in eine private Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich bzw. nicht in jeder individuellen Situation auch ratsam.

KRANKENVERSICHERUNG – ZWEI UNTERSCHIEDLICHE VERSICHERUNGSSYTEME
Angestellte und Arbeiter haben unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 4.800 € brutto (bzw. 57.600 € Jahresverdienst) keine Wahl – sie werden vom Arbeitgeber bei der Krankenversicherung ihrer Wahl gesetzlich pflichversichert und ihre einkommensabhängigen Versicherungsbeiträge werden – ergänzt durch die Arbeitgeberanteile – direkt an eine gesetzliche Krankenversicherung abgeführt.  Für andere Berufsgruppen, insbesondere für Selbständige, Freiberufler und Beamte gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht, sie können eigenständig wählen ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Anders als bei der gesetztlichen KV sind die Tarife privater Krankenversicherungen einkommensunabhängig, die vertragsgemäße Beitragszahlung  obliegt dem Versicherten selbst. >>> PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

INDIVIDUELLE BERATUNG MACHT SINN
Wer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 4.800 € sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird kaum in eine private Krankenversicherung wechseln können. Hier empfiehlt sich  ein Wechsel innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherungen nur, wenn die eigene KV bei Tarifen, Zusatzbeiträgen bzw. Zusatzleistungen deutlich vom Wettbewerb abweicht – oder jemand individuell schlechte Erfahrungen gemacht hat.
>>> VERGLEICH GESETZLICHER KRANKENVERSICHERUNGEN

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR ANGESTELLTE
Angestellten ist ein Eintritt in eine private Krankenversicherung prinzipiell erst nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze von 4.800 € möglich. Auch wenn der Wechsel der Krankenversicherung dann möglich ist, sollten der Wechsel selbst und die Wahl der neuen Versicherungsgesellschaft wohl durchdacht sein. Wir beraten Sie gerne, ausführlich und objektiv – und achten selbstverständlich die gebotene Diskretion. >>> PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR SELBSTÄNDIGE
Für Selbständige und Freiberufler ist die PKV freiwillig und einkommensunabhängig, die Beitragshöhe orientiert sich am individuellen Risiko, also vor allem an Alter und Gesundheitszustand der Versicherten. Familienangehörige können gegen höhere Beiträge mitversichert werden. Angehende Selbständige sollten sich, genauso wie wechselwillige Angestellte,  vor einem Wechsel in das private Krankenversicherungssystem ausführlich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen.
>>> PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR BEAMTE
Für Beamte und Beamtenanwärter ist eine private Krankenversicherung wegen des Beihilfeanspruchs an den Arbeitgeber schlicht die kostengünstigere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte präferieren daher oft Tarife mit voller Kostenerstattung auch bei Zahnbehandlung oder beim Heilpraktiker.
>>> PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG


Björn Wolke
Versicherungsmakler. Versicherungsfachmann IHK
Neustadtstr. 29. 34399 Oberweser
phone   +49 (0)5572 – 94 80 26
mobil   +49 (0)151 – 681 480 26
email   bjoern.wolke@vm-wolke.de